Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Excellent Martial Arts GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden
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Excellent Martial Arts GmbH
Vereinbarung mit dem/der Kursteilnehmer/in
Die nachstehenden Bedingungen werden zwischen der Excellent Martial Arts GmbH und dem/der unterzeichnenden Kursteilnehmer/in getroffen.
Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Kursbeginn und Zahlung
Der Eintritt in die Kurse ist jederzeit möglich. Mit der Anmeldung wird das Kurshonorar für die erste Zahlungsperiode fällig. Das Honorar ist im Voraus zu entrichten und gilt stets für eine ganze Zahlungsperiode, auch bei vorzeitigem Abbruch des Kurses. Im Falle von Zahlungsverzug oder wiederholten Zahlungsunregelmässigkeiten behält sich die Excellent Martial Arts GmbH das Recht vor, den Vertrag aufzulösen. Teilzahlungen sind nach Absprache möglich.
Vertragsdauer und Preisanpassung
Die Vertragsdauer kann sechs Monate oder jährlich abgeschlossen werden. Die Schule behält sich das Recht vor, die Kosten (um bis zu 2,9%) oder die Zeiten an den aktuellen Markt anzupassen. Änderungen werden dem/der Kursteilnehmer/in drei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt. Die Kurshonorare sind im Anhang A festgelegt.
Zahlungsverzug, Mahnverfahren und Betreibung
Erste Erinnerung: Gebührenfrei per E-Mail, Zahlungsfrist 10 Tage.
1. Mahnung: CHF 20.00 Mahngebühr, Zahlungsfrist 10 Tage.
2. Mahnung: CHF 40.00 pro weiterer Kommunikation per eingeschriebenem Brief.
Betreibung: Im Falle einer Betreibung werden zusätzliche Bearbeitungskosten von CHF 150.00 fällig.
Kündigung
Die Kündigung kann jederzeit nach Ablauf der ersten sechs oder zwölf Monate mit einer Frist von drei Monaten schriftlich per Einschreiben erfolgen. Bei vorzeitiger Kündigung wird der ausstehende Betrag für die verbleibenden drei Monate berechnet und in Rechnung gestellt. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um eine weitere Zahlungsperiode. Alle fälligen Zahlungen müssen bis zum Kündigungstermin beglichen sein.
Zahlungsunterbrechung
Unterbrechungen des Trainings sind nur bei Krankheit, Unfall, Mutterschaft oder Militärdienst möglich, sofern die Trainingsverhinderung länger als 4 Wochen dauert. In einem solchen Fall muss die Schule innerhalb einer Woche nach Eintritt der Verhinderung benachrichtigt und ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Eine rückwirkende Anrechnung ist nicht möglich. Die Schule behält sich das Recht vor, eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 zu erheben.
Ferien und Feiertage
Während regionalen, kantonalen Ferien und eidgenössischen Feiertagen kann das Training ohne Nachholpflicht reduziert oder ausfallen. Die Schule kann gegebenenfalls Trainingszeiten kurzfristig anpassen.
Ausrüstung und Prüfungen
Die Ausrüstung kann bei der Schulleitung bezogen werden. Prüfungsgebühren und Gurte sind im Kurshonorar teilweise enthalten. Spezialkurse sind nicht inbegriffen.
Haftungsausschluss
Die Schule haftet nicht für Drittverschulden, Unfälle, Schäden oder verlorene Gegenstände. Der Kursteilnehmer ist verpflichtet, die Anweisungen des Trainers sowie die Dojo-Regeln zu befolgen. Die private Versicherung (Unfall, Haftpflicht) obliegt dem Kursteilnehmer.
Solidarhaftung
Der gesetzliche Vertreter haftet für minderjährige Kursteilnehmer solidarisch und unbeschränkt. Andere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Rechnungsstellung
Rechnungen werden per E-Mail versandt. Postzustellungen können auf Wunsch gegen eine Gebühr von CHF 7.50 erfolgen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular oder online und ist verbindlich. Die Daten werden für interne Zwecke elektronisch gespeichert und verarbeitet.
Ausschluss bei Regelverstössen
Mitglieder, die Schulregeln missachten, können mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Eine Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist Uster. Die Excellent Martial Arts GmbH kann Kursteilnehmer auch an jedem anderen zuständigen Gericht belangen.
Verwendung von Bildmaterial
Die Schule darf während des Trainings aufgenommene Bilder für eigene Zwecke, wie z.B. auf der Website oder in Flyern, verwenden. Für die Nutzung von Bildern zu Werbezwecken in sozialen Medien ist jedoch das Einverständnis der abgebildeten Teilnehmer erforderlich.
Check-in Karte
Bei Kündigung muss die Check-in-Karte unbeschädigt zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Beschädigung werden CHF 20.00 berechnet.
Vorstrafen
Personen, die wegen Delikten gegen Leib und Leben vorbestraft sind, werden nicht zugelassen. Die Schule kann einen Strafregisterauszug (ZSA) verlangen. Bei falschen Angaben oder gefährdendem Verhalten kann der Vertrag fristlos aufgelöst werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
Gesundheitszustand
Krankheiten, Verletzungen oder die Einnahme von Medikamenten sind der Schule vor dem Vertragsabschluss und vor jeder Trainingseinheit zu melden. Bei Unterlassung kann die Schule den Vertrag fristlos auflösen.